
Investitionsrücklage: Das TEAC stellt klar, dass das Halten des Wirtschaftsguts nicht genügt, wenn die Rücklage aus der Bilanz verschwindet
TEAC-Kriterium 9105/2024: Die Investitionsrücklage (RIC) muss während der gesamten Behaltefrist der Investition in der Bilanz ausgewiesen bleiben.
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