Historische Steuerreform für den Agrarsektor auf den Balearen: Gesetz 6/2025
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Am 25. Juli 2025 trat das Gesetz 6/2025 über den Gesamthaushalt der Autonomen Gemeinschaft der Balearen (Ley 6/2025, de Presupuestos Generales de la Comunidad Autónoma de las Illes Balears) in Kraft. Es bildet den Abschluss einer historischen Forderung des balearischen Agrarsektors: die Schaffung eines eigenen steuerlichen Rahmens, der die wirtschaftlichen und sozialen Besonderheiten der landwirtschaftlichen Tätigkeit anerkennt und sowohl die Übertragung zwischen den Generationen als auch die Erweiterung und Modernisierung der Betriebe erleichtert.
Wie wir in unserem früheren Artikel ausgeführt haben, in dem wir die auf den Balearen für Erbschaften und Schenkungen geltenden Steuernachlässe eingehend analysiert haben, wurden auch Regelungen verabschiedet, die dem Agrarsektor unmittelbar zugutekommen. Sie unterstreichen das Bekenntnis des regionalen Gesetzgebers zu Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der balearischen Landwirtschaft.
Über ihre Zweite Schlussbestimmung führt die Norm vier weitreichende Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer/Verkehrsteuer (ITP) und der Stempelsteuer (AJD) sowie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) ein, enthalten in den neuen Artikeln 14 sexties, 19 ter, 32 und 47 bis des regionalen Textes in konsolidierter Fassung. Diese Maßnahmen – zwei Steuernachlässe („bonificaciones“) und zwei Ermäßigungen („reducciones“) – sollen die Besteuerung bei zentralen Vorgängen des Sektors drastisch senken.
- Regionaler Steuernachlass von 99 % bei der Grunderwerbsteuer/Verkehrsteuer (ITP)
Diese neue Bestimmung sieht einen regionalen Nachlass von 99 % der Steuerschuld bei der Grunderwerbsteuer/Verkehrsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) vor, und zwar für entgeltliche Übertragungen und Verpachtungen oder Vermietungen von ländlichen Grundstücken oder anderen nicht bebaubaren Grundstücken, einschließlich der für den Betrieb eines landwirtschaftlichen Betriebs unerlässlichen Bauten, sowie von allen für dessen Betrieb notwendigen Gegenständen oder Wirtschaftsgütern.
Wesentliche Voraussetzungen: Der Erwerber oder Pächter muss hauptberuflicher Landwirt („agricultor profesional“) oder Inhaber eines vorrangigen landwirtschaftlichen Betriebs („explotación agraria prioritaria“) im Sinne des Gesetzes 19/1995 über die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Ley 19/1995, de modernización de las explotaciones agrarias) sein. Die Güter müssen dem Betrieb gewidmet bleiben, die Tätigkeit muss mindestens fünf Jahre lang aufrechterhalten werden, mehr als 50 % der Einkünfte des Erwerbers müssen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit stammen, und bei zugehörigen Wohnungen darf deren Fläche 130 Quadratmeter nicht überschreiten; Schwimmbäder oder Sportanlagen sind als zugehörige Anlagen ausgeschlossen.
Vor der Reform: Die regionale Regelung sah für diese Vorgänge keinen eigenen Nachlass vor; es galt der allgemeine Steuersatz der Grunderwerbsteuer/Verkehrsteuer (ITP) auf den Balearen (je nach Stufe zwischen 8 % und 13 %), abgesehen von sehr speziellen Fällen staatlicher Agrarvergünstigungen mit restriktiveren Bedingungen und ohne einen so hohen Nachlassprozentsatz.
- Regionaler Steuernachlass von 99 % bei der Stempelsteuer (AJD)
Parallel zur vorstehenden Maßnahme betrifft diese die Stempelsteuer (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados, AJD): Sie gewährt einen Nachlass von 99 % auf notarielle Urkunden, die Übertragungen, Verpachtungen oder Vermietungen oder Zusammenlegungen von ländlichen Grundstücken und für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendigen Gegenständen beurkunden, sowie auf die Übertragung oder Verpachtung von Ausrüstungen oder Wirtschaftsgütern, die diesem gewidmet sind.
Voraussetzungen: identisch mit denen der vorstehenden Maßnahme; erforderlich sind die Eigenschaft als hauptberuflicher Landwirt oder Inhaber eines vorrangigen Betriebs, die Widmung der Güter für die landwirtschaftliche Tätigkeit, die Aufrechterhaltung der Tätigkeit über fünf Jahre, landwirtschaftliche Einkünfte von mehr als 50 % der Gesamteinkünfte sowie die Flächenbegrenzung für zugehörige Wohnungen.
Vor der Reform: Der allgemeine Steuersatz der Stempelsteuer (AJD) auf den Balearen (1,2 %) wurde ohne besondere Ermäßigungen für diese Art von Vorgängen angewandt, was bei der notariellen Beurkundung landwirtschaftlicher Übertragungen und Zusammenlegungen erhebliche Kosten verursachte.
- Regionale Ermäßigung von 100 % bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) für Erwerbe von Todes wegen
Dieser Artikel führt eine Ermäßigung von 100 % der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) ein, wenn bei Erwerben von Todes wegen (einschließlich Erbverträgen, „pactos sucesorios“) ländliche Grundstücke, unerlässliche Bauten oder Gegenstände erworben werden, die einem auf den Balearen gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb gewidmet sind, sowie Beteiligungen an Gesellschaften, deren Vermögen aus solchen Gütern besteht.
Voraussetzungen: Mitteilung des Inhaberwechsels an das Agrarregister der jeweiligen Insel („registro insular agrario“), Widmung der Güter für den Betrieb, Aufrechterhaltung der Tätigkeit über fünf Jahre, Erzielung von mehr als 50 % der Einkünfte aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit vor Ablauf des vierten Jahres sowie Flächenbegrenzung bei zugehörigen Wohnungen.
Vor der Reform: Die regionale Ermäßigung betrug 95 % und war ausschließlich auf Grundstücke beschränkt, die in geschützten ländlichen Gebieten, Gebieten von landwirtschaftlichem Interesse oder Gebieten von ökologischer Bedeutung liegen, sofern mindestens 33 % des Grundstücks in diesen Zonen lag; sie wurde anteilig gewährt und durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde („consejería“) nachgewiesen. Diese Ermäßigung galt auch für Beteiligungen an Gesellschaften, deren Vermögen diese Voraussetzungen erfüllte, und war mit anderen staatlichen oder regionalen Ermäßigungen auf dieselben Güter unvereinbar.
- Regionale Ermäßigung von 100 % bei der ISD für unentgeltliche Erwerbe unter Lebenden: Artikel 47 bis
Erstmals wird eine Ermäßigung von 100 % bei Schenkungen von ländlichen Grundstücken, gewidmeten Gegenständen oder mit landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Wirtschaftsgütern eingeführt, sofern die Begünstigten der Ehegatte, Abkömmlinge oder Seitenverwandte durch Blutsverwandtschaft bis zum dritten Grad sind und dieselben Bedingungen wie bei den übrigen Maßnahmen erfüllt werden.
Ein struktureller Wandel für die balearische Landwirtschaft
Das Zusammenspiel dieser vier Maßnahmen bedeutet eine grundlegende Veränderung der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe auf den Balearen. Der nahezu vollständige Wegfall der Besteuerung bei Übertragungen, notarieller Beurkundung, Erbschaft oder Schenkung schafft, verbunden mit der Klarheit der Voraussetzungen, ein rechtlich-steuerliches Umfeld, das günstiger ist als das in den meisten Autonomen Gemeinschaften geltende.
Gleichwohl erfordert die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen eine gründliche vorherige Prüfung und die strikte Einhaltung der zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen. Bei Vicens Advisors unterstützen wir unsere Mandanten aus dem Agrarsektor dabei, ihre Vorgänge so zu gestalten, dass die Steuerersparnis maximiert und die Rechtssicherheit jedes Geschäfts gewährleistet wird.
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