Vicens Advisors

Neue Körperschaftsteuersätze ab 2025

KörperschaftsteuerVeröffentlicht am 4 Min. Lesezeit

Dieser Artikel ist auch verfügbar auf: Español · English · Svenska

Neue Körperschaftsteuersätze ab 2025

1. Einführung: eine schrittweise Steuersenkung für Unternehmen

Das Ley 7/2024, de 20 de diciembre (Gesetz 7/2024 vom 20. Dezember), änderte das Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades (Körperschaftsteuergesetz, LIS) und führte eine schrittweise Senkung der Steuersätze ein, die auf Geschäftsjahre Anwendung findet, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen.

Diese Maßnahme wird über die Vierundvierzigste Übergangsbestimmung (DT 44) umgesetzt, die die Übergangsregelung für die Jahre 2025 und 2026 enthält und 2029 mit der vollständigen Anwendung von Artikel 29.1 LIS abgeschlossen wird, der die endgültigen Steuersätze festlegt.

Ziel ist es, die Besteuerung an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen anzupassen, die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern und produktive Reinvestitionen zu fördern.

2. Anwendbare Steuersätze nach den neuen Vorschriften

Die neuen Steuersätze gelten in Abhängigkeit vom Umsatz und von der Stufe der Bemessungsgrundlage. Unterschieden werden Kleinstunternehmen (Nettoumsatz unter 1 Million Euro), Unternehmen geringer Größe (empresas de reducida dimensión, ERD) (Nettoumsatz unter 10 Millionen Euro) und die übrigen Rechtsträger.

Nach Artikel 42 des Código de Comercio (Handelsgesetzbuch) werden die Umsatzgrenzen auf konsolidierter Ebene bestimmt, wenn ein Rechtsträger Teil eines Konzerns ist.

Die ermäßigten Sätze gelten nach Artikel 5.2 LIS nicht für Vermögensverwaltungsgesellschaften (entidades patrimoniales) und auch nicht für Rechtsträger ohne tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit.

3. Grundlage und Reichweite der Reform

Artikel 29 LIS richtet ein progressives Besteuerungssystem ein, das zwischen Stufen der Bemessungsgrundlage unterscheidet und es ermöglicht, dass die ersten Gewinne mit einem niedrigeren Satz besteuert werden. Diese Ausgestaltung entspricht dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Artikel 31 der Spanischen Verfassung) und soll die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Gesellschaften stärken.

Mit dem Gesetz 7/2024 festigt der Gesetzgeber ein Besteuerungsmodell, das an die unternehmerische Realität angepasst ist und einen klaren Zeitplan für die Satzsenkungen zwischen 2025 und 2029 vorsieht.

Auf autonomer Ebene verstärkt die Reserva para Inversiones en las Illes Balears (Investitionsrücklage der Balearen, RIB), die durch das Ley 31/2022, de 23 de diciembre, de Presupuestos Generales del Estado para el año 2023 (Gesetz 31/2022 vom 23. Dezember über den Staatshaushalt 2023) eingeführt wurde, dieses Umfeld der Steuerentlastung.

4. Das balearische Steuerregime: eine strategische Ergänzung

Die RIB ist bereits Teil der Steuerstrategie, die wir mit vielen unserer Mandanten anwenden, und zwar als zentrales Instrument, um die Steuerlast zu senken und produktive Reinvestitionen in die lokale Wirtschaft zu lenken. Die RIB ermöglicht es, die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer (IRPF) um bis zu 90 % der nicht ausgeschütteten Gewinne zu mindern, sofern diese in produktive Investitionen auf dem Archipel fließen.

Diese Investitionen können bestehen in:

  • dem Erwerb oder der Verbesserung neuer, der Geschäftstätigkeit gewidmeter Anlagegüter,

  • Projekten zu Innovation, Digitalisierung oder Energieeffizienz,

  • der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Erweiterung von Anlagen,

  • Investitionen in den ökologischen Wandel und die Modernisierung des Unternehmens.

Die Rücklage ist zulasten des Bilanzgewinns zu dotieren und innerhalb von höchstens drei Jahren zu realisieren; sie ist mindestens fünf Jahre lang beizubehalten. Außerdem sind eine Reihe handels- und rechnungslegungsrechtlicher Anforderungen zu erfüllen.

Ihre Vereinbarkeit mit den ermäßigten Körperschaftsteuersätzen macht die Balearen zu einem der Gebiete mit der geringsten effektiven Besteuerung in Spanien, was Unternehmen begünstigt, die ihre Gewinne auf dem Archipel reinvestieren.

5. Weitere ergänzende Steueranreize

Neben der RIB gibt es zahlreiche staatliche Instrumente im Körperschaftsteuergesetz, die kombiniert werden können, um die effektive Steuerbelastung der Unternehmen zu senken.

Zum Beispiel:

  • Die Kapitalisierungsrücklage (Art. 25 LIS), die die Reinvestition von Gewinnen durch die Stärkung des Eigenkapitals fördert.

  • Die Nivellierungsrücklage (Art. 105 LIS), die für Unternehmen geringer Größe gilt, um künftige negative Bemessungsgrundlagen auszugleichen.

  • Die Abzüge für Investitionen in Nachhaltigkeit, Innovation oder F&E&I (Art. 35 ff. LIS), die die Steuerschuld (cuota íntegra) unmittelbar mindern.

Die Eignung des jeweiligen Instruments hängt jedoch vom Profil des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, dem geplanten Investitionsumfang und seiner Vermögens- und Finanzstruktur ab.

Eine angemessene Steuerplanung ermöglicht es, diese Instrumente zu kombinieren und eine effektive Steuerbelastung deutlich unterhalb des Nominalsatzes zu erreichen.

6. Fazit: ein günstiges Steuerumfeld, das Planung erfordert

Die neuen Körperschaftsteuersätze und das balearische Steuerregime bilden ein günstiges steuerliches Umfeld für Unternehmen mit tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit auf den Balearen. Die Kombination aus den ermäßigten staatlichen Sätzen und der autonomen RIB ermöglicht eine solide, rechtmäßige und nachhaltige Steueroptimierung, insbesondere in der Industrie, im Tourismus und im Dienstleistungssektor.

Bei Vicens Advisors entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine maßgeschneiderte Steuerstrategie, indem wir die RIB und die verschiedenen Steueranreize koordiniert einsetzen, um die Einsparungen zu maximieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

Autorin: Virginia Vicens Monserrat, Partnerin von Vicens Advisors

© Vicens Advisors, S.L. Alle Rechte vorbehalten.
Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts, gleich auf welche Weise oder mit welchem Verfahren, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers untersagt. Jede nicht genehmigte Nutzung stellt einen Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums nach der geltenden Gesetzgebung dar.

Körperschaftsteuer