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Balearen reformieren ihr Zivilrecht: Ehegatten und Partner stabiler Lebensgemeinschaften können künftig eine Definició vereinbaren

Erbschaft- und SchenkungsteuerVeröffentlicht am 16 Min. Lesezeit

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Erbverträge zwischen Ehegatten auf den Balearen: die Definició unter Ehegatten

Am 27. Oktober 2026 hat das Parlament der Balearen (Parlament de les Illes Balears) das Gesetz über das eheliche Güterrecht verabschiedet. Unter anderem ermöglicht es Ehegatten und Partnern einer stabilen Lebensgemeinschaft (pareja estable), untereinander eine Definició (span. definición) zu vereinbaren, einen Erbvertrag (pacto sucesorio), den es bislang nur zwischen Eltern und Kindern gab. Der Beitrag erläutert, worum es bei dem Rechtsinstitut geht, für wen es bisher galt, auf wen es erstreckt wird und was das Gesetz im Übrigen ändert. Am Ende stehen einige Praxisbeispiele.

Stand des Gesetzes

Dieser Beitrag beruht auf dem Text des im Parlament eingebrachten Gesetzesvorschlags (RGE Nr. 12161/2026), den die Fraktionen der Volkspartei, der Sozialisten, von VOX, von MÉS per Mallorca und die gemischte Fraktion gemeinsam eingebracht haben, sowie auf der Mitteilung des Parlaments zur Verabschiedung. Er wird nach der Veröffentlichung aktualisiert.

Was die Definició ist

Die Definició ist ein Erbvertrag des Zivilrechts von Mallorca und Menorca. Wer künftig einen Anspruch auf den Pflichtteil (legítima) am Nachlass eines anderen haben wird, erhält von diesem schon jetzt eine Schenkung, eine Zuwendung oder eine Abfindung und verzichtet dafür auf den Pflichtteil. Sie wirkt wie eine vorweggenommene Abfindung: Was beim Tod des anderen zu erhalten gewesen wäre, wird zu Lebzeiten empfangen, und die Pflichtteilsfrage ist erledigt.

Für wen sie bisher galt. Nur für Abkömmlinge gegenüber ihren Vorfahren, also für Kinder (oder Enkel) gegenüber ihren Eltern. Sie war in Artikel 50 der Kompilation des balearischen Zivilrechts geregelt und seit Januar 2023 in Kapitel III von Titel II des Gesetzes 8/2022 über die freiwillige vertragliche Erbfolge. Das neue Gesetz behält diese Regelung bei und ändert ihre Überschrift in «La definició entre descendents legitimaris i els seus ascendents».

Zwischen Ehegatten waren bereits andere Erbverträge möglich, etwa die Gesamtschenkung gegenwärtiger und künftiger Güter, nicht aber die Definició.

Auf wen sie nun erstreckt wird

Das Gesetz fügt dem Gesetz 8/2022 ein neues Kapitel hinzu, «La definició entre cònjuges i parelles estables» (Artikel 50 bis bis 50 sexies).

Ehegatten. Jeder der beiden Ehegatten, oder beide, kann auf den Pflichtteil verzichten, der ihm im Nachlass des anderen zustünde, im Gegenzug für etwas, das er in diesem Moment vom anderen erhält oder bereits zuvor erhalten hat. Auf Mallorca und Menorca besteht der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten in einem Nießbrauch: an der Hälfte des Nachlasses, wenn Abkömmlinge vorhanden sind, an zwei Dritteln, wenn der Ehegatte mit den Eltern des Verstorbenen zusammentrifft, und am gesamten Nachlass in den übrigen Fällen (Artikel 45 der Kompilation).

Stabile Lebensgemeinschaften. Artikel 50 sexies sagt dies ausdrücklich: «També podran pactar definició les parelles estables sotmeses al dret civil de les Illes Balears, amb els mateixos efectes que regula l’article 50 quinquies». (Unverbindliche Übersetzung: Auch stabile Paare, die dem Zivilrecht der Balearen unterliegen, können eine Definició vereinbaren, mit denselben Wirkungen, die Artikel 50 quinquies regelt.) Das Mitglied des Paares, das die Definició vereinbart, verliert also den Pflichtteil im Nachlass des anderen und behält, was dieser ihm freiwillig hinterlässt, genau wie ein Ehegatte.

Fraglich ist, welche Paare erfasst sind. Artikel 50 sexies verlangt nicht, dass sie eingetragen sein müssen. Die einzige Bezugnahme auf die Eintragung findet sich dort, wo geregelt wird, wann die Definició ihre Wirkung verliert: dies geschieht, wenn die Eintragung des Paares im Register gelöscht wird, es sei denn, sie wird gelöscht, weil das Paar heiratet. Bislang galt das Gesetz 18/2001 vom 19. Dezember über stabile Lebensgemeinschaften nur für Paare, die im Register für stabile Lebensgemeinschaften der Balearen eingetragen waren.

Das neue Gesetz ändert dies. Es fügt dem Gesetz 18/2001 einen Artikel 1 bis hinzu, wonach das Gesetz über stabile Lebensgemeinschaften, sofern die Beteiligten nichts anderes vorgesehen haben, ergänzend auf Personen Anwendung findet, die mindestens zehn Jahre zusammengelebt haben, gemeinsame Kinder haben und nachweisen können, dass sie weiterhin zusammenleben, auch wenn sie nicht eingetragen sind. Die Begründung des Gesetzesvorschlags erläutert den Grund:

«…donat que hi ha moltes parelles convivencials que no es constitueixen al Registre de Parelles Estables de la CAIB per desconeixement dels seus efectes; per aquesta raó, si concorren uns requisits de forta estabilitat de la parella que conviu more uxorio, com es haver conviscut més de deu anys i tenir descendència en comú, si poden provar l’actual convivència, podrà ser d’aplicació supletòria l’esmentada Llei 18/2001 […]. És un reconeixement de la possessió d’estat.»

(Unverbindliche Übersetzung, sinngemäß: Viele Lebensgemeinschaften lassen sich aus Unkenntnis der Wirkungen nicht eintragen; liegen Merkmale starker Stabilität vor, etwa ein Zusammenleben von mehr als zehn Jahren und gemeinsame Kinder, und kann das aktuelle Zusammenleben nachgewiesen werden, kann das Gesetz 18/2001 ergänzend Anwendung finden, als Anerkennung des tatsächlichen Status.)

Die Absicht des Gesetzgebers ist es also, dass das Gesetz über stabile Lebensgemeinschaften auch auf diese Paare Anwendung findet, selbst wenn sie nicht eingetragen sind. Folgerichtig wäre, dass sie auch eine Definició vereinbaren könnten, obwohl Artikel 50 sexies dies nicht ausdrücklich sagt. In diesem Fall müssten vor dem Notar die zehn Jahre des Zusammenlebens, die gemeinsamen Kinder und das Fortbestehen des Zusammenlebens nachgewiesen werden.

Der im BOIB veröffentlichte endgültige Text bleibt abzuwarten, um zu bestätigen, wie Artikel 50 sexies und der neue Artikel 1 bis formuliert sind.

Nur auf Mallorca und Menorca. Auf Ibiza (Eivissa) und Formentera ist der Ehegatte nicht pflichtteilsberechtigt, sodass es keinen Pflichtteil gibt, auf den verzichtet werden könnte; diese Definició findet dort keine Anwendung.

Wie sie vereinbart wird

Erforderlich ist eine notarielle Urkunde. Sie kann auch in einen Ehevertrag (capitulaciones matrimoniales) aufgenommen werden, jedoch nur, wenn dieser nach der Eheschließung geschlossen wird, nicht in einem vorehelichen Vertrag.

Welche Wirkungen sie hat

Der Ehegatte, der die Definició vereinbart, kann den Pflichtteil und dessen Ergänzung nicht mehr verlangen, und jede Verfügung über den Pflichtteil, die der andere zu seinen Gunsten in einem Testament, einer Gesamtschenkung oder einem Kodizill getroffen hat, wird wirkungslos, auch wenn sie früher erfolgt ist. Er behält, was der andere ihm freiwillig hinterlässt, und kann Erbe sein, wenn kein Testament vorliegt (Artikel 50 quinquies).

Wann sie ihre Wirkung verliert

Die Definició verliert ihre Wirkung, und wer das Gut übergeben hat, kann es zurückfordern, in folgenden Fällen (Artikel 50 ter):

  • Scheidung oder rechtliche Trennung.
  • Nichtigkeit der Ehe, wenn der Ehegatte, der die Definició vereinbart hat, für bösgläubig erklärt wurde.
  • Tod des Ehegatten, der die Definició vereinbart hat, vor dem anderen.
  • Bei stabilen Lebensgemeinschaften: Tod dessen, der die Definició vereinbart hat, oder Löschung der Eintragung des Paares, es sei denn, sie wird gelöscht, weil das Paar heiratet.

Die Frist zur Geltendmachung beträgt ein Jahr ab dem Urteil oder der Urkunde über Scheidung oder Trennung bzw. ab dem Tod. Das Gut wird zurückerlangt, wenn es noch vorhanden ist; wurde es verkauft, das hierfür Erlangte, und wurde es verschenkt, sein Wert. Vor der Geltendmachung angefallene Früchte, etwa Mieten, werden nicht herausgegeben.

Widerruf

Wer das Gut übergeben hat, kann die Definició auch widerrufen, wenn der andere einen der Enterbungsgründe des Artikels 7 bis der Kompilation verwirklicht (Buchstaben a, b, d, e, f, g und h). Hierfür bestehen fünf Jahre ab Kenntnis des Grundes; wird in dieser Frist nicht gehandelt, gilt die Verzeihung als erteilt (Artikel 50 quater).

Steuerliche Behandlung

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Definició ist ein Erbvertrag, und was aufgrund ihrer erworben wird, wird als Erwerb von Todes wegen besteuert, auch wenn derjenige, der das Gut übergibt, noch lebt. Der Ehegatte gehört zur Verwandtschaftsgruppe II. Auf den Balearen sieht Artikel 36 des konsolidierten Textes über übertragene Steuern (Gesetzesdekret 1/2014) für die Gruppen I und II eine Steuerermäßigung von 100 % bei Erwerben von Todes wegen vor, «einschließlich der Erbverträge». Wird eine Immobilie übertragen, darf der in der Urkunde angegebene Wert den um 20 % erhöhten Referenzwert nicht überschreiten. Die Selbstveranlagung ist auch dann einzureichen, wenn keine Steuer zu zahlen ist.

Gewöhnliche Schenkungen zwischen Ehegatten unterliegen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer einer eigenen Regelung, deren Vergleich mit derjenigen der Definició im Einzelfall vorzunehmen ist, ohne dass eine Gleichwertigkeit beider Rechtsinstitute unterstellt werden kann.

Und stabile Lebensgemeinschaften? Artikel 60.1 des Gesetzesdekrets 1/2014 erstreckt auf die Mitglieder der stabilen Lebensgemeinschaften des Gesetzes 18/2001 die steuerliche Regelung der Ehegatten, «sofern die Partner alle Voraussetzungen und Förmlichkeiten» dieses Gesetzes erfüllen, «einschließlich der Eintragung in das Register für stabile Lebensgemeinschaften der Balearen» oder in ein vergleichbares öffentliches Register. Ein eingetragenes Paar, das eine Definició vereinbart, erhält daher dieselbe Ermäßigung wie eine Ehe.

Die nicht eingetragenen Paare des neuen Artikels 1 bis erfüllen diese Voraussetzung nicht. Das neue Gesetz ändert das Steuerrecht nicht, und Artikel 14 der Abgabenordnung (Ley General Tributaria) erlaubt es nicht, Steuervergünstigungen im Wege der Analogie zu erweitern; sie würden daher als Fremde (Gruppe IV) besteuert, und die Steuerschuld könnte sehr hoch ausfallen. Um die Ermäßigung zu erhalten, muss sich das Paar vor der Unterzeichnung eintragen lassen.

Einkommensteuer (IRPF) dessen, der das Gut übergibt: warum die Definició so verbreitet ist

Hier liegt der wesentliche Unterschied, und dies ist der Grund, weshalb die Definició auf Mallorca seit einigen Jahren so häufig genutzt wird.

Schenkt eine Person eine Immobilie oder Aktien, geht die Steuerverwaltung davon aus, dass ein Vermögenszuwachs (ganancia patrimonial) entstanden ist: die Differenz zwischen dem Wert des Gutes am Tag der Schenkung und seinen Anschaffungskosten. Dieser Zuwachs wird in der Sparbasis (base del ahorro) der Einkommensteuer mit 19 % bis 30 % besteuert, obwohl der Schenker nichts erhalten hat. Werden Güter dagegen vererbt, besagt das Gesetz, dass ein solcher Zuwachs nicht entsteht: Artikel 33.3.b des Einkommensteuergesetzes schließt Zuwächse aus «unentgeltlichen Übertragungen von Todes wegen des Steuerpflichtigen» aus.

Jahrelang vertrat die Generaldirektion für Steuern (Dirección General de Tributos, DGT) die Auffassung, Erbverträge mit Übergabe von Gütern zu Lebzeiten fielen nicht unter diese Regel, weil der Übertragende nicht gestorben sei, und der Zuwachs sei daher wie bei einer Schenkung zu versteuern. Der Wandel kam aus Galicien. Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) prüfte in seinem Urteil vom 9. Februar 2016 (STS 407/2016, Rechtsmittel 325/2015) die galicische apartación, ein der balearischen Definició sehr ähnliches Rechtsinstitut, und kam zu dem Ergebnis, dass sie für Zwecke der Einkommensteuer eine unentgeltliche Übertragung von Todes wegen ist. Hätte der Gesetzgeber Erbverträge ausschließen wollen, so das Gericht, hätte er dies gesagt oder den tatsächlichen Tod des Übertragenden verlangt. Das Zentrale Wirtschaftsverwaltungsgericht (TEAC) übernahm dieses Kriterium in einer Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsauffassung vom 2. März 2016 (RG 2976/2015), und die DGT korrigierte ihre Haltung 2017 (Auskunft V0430/2017).

Seitdem erlauben Erbverträge mit Wirkung zu Lebzeiten, wie die galicische apartación und mejora oder die Definició auf Mallorca und Menorca, stark im Wert gestiegene Güter zu Lebzeiten zu übertragen, ohne dass der Übergebende auf den angesammelten Wertzuwachs Einkommensteuer zahlt. In Verbindung mit der balearischen Steuerermäßigung in der Erbschaftsteuer ergibt sich, dass ein Vater seinem Kind eine vor dreißig Jahren erworbene Immobilie ohne nennenswerte Steuerbelastung für beide übertragen kann. Bisher war dies nur von Eltern auf Kinder möglich. Nach dem neuen Gesetz wird es auch zwischen Ehegatten und stabilen Lebenspartnern möglich sein.

Die Fünfjahresgrenze

Der staatliche Gesetzgeber reagierte, um zu verhindern, dass der Erbvertrag nur dazu genutzt wird, den Wertzuwachs eines bereits beschlossenen Verkaufs zu tilgen. Das Gesetz 11/2021 vom 9. Juli über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug änderte Artikel 36 des Einkommensteuergesetzes: Verkauft, wer Güter aufgrund eines Erbvertrags erhält, diese vor Ablauf von fünf Jahren seit dem Vertrag oder vor dem Tod desjenigen, der sie übergeben hat, wenn dieser früher eintritt, tritt er in den Wert und das Anschaffungsdatum des Übertragenden ein. Mit anderen Worten: Den Zuwachs, den der Übergebende nicht versteuert hat, versteuert der Empfänger beim Verkauf.

Die Definició ist daher sinnvoll, wenn der Empfänger das Gut behalten will, nicht aber, wenn ein Verkauf absehbar ist.

Kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)

Wird eine städtische Immobilie übertragen, zahlt der Empfänger die plusvalía municipal. Einige Gemeinden gewähren für Übertragungen von Todes wegen an den Ehegatten eine Ermäßigung; ob diese auch für einen Erbvertrag gilt, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Dies sollte vor der Unterzeichnung geprüft werden.

Was das Gesetz sonst regelt

Die Definició ist nur ein Teil. Das Gesetz ersetzt die Regelung der Kompilation zum ehelichen Güterstand, mit unterschiedlichen Vorschriften für Mallorca und Menorca einerseits und Ibiza und Formentera andererseits. Das Wesentliche:

  • Gütertrennung. Sie bleibt der Güterstand, der gilt, wenn nichts anderes vereinbart wird. Zahlt ein Ehegatte ein Gut, das auf den Namen des anderen läuft, wird vermutet, dass er es ihm geschenkt hat, vorbehaltlich des Gegenbeweises. Lässt sich nicht feststellen, wem ein Gut gehört, gilt es als beiden je zur Hälfte gehörig.
  • Familienkosten und Arbeit im Haushalt. Das Gesetz definiert die Familienlasten und den Beitrag jedes Ehegatten. Wer sich der Hausarbeit und der Kinderbetreuung gewidmet hat, hat bei der Auseinandersetzung des Güterstands der Gütertrennung Anspruch auf einen Ausgleich. Wer unentgeltlich oder gegen geringe Vergütung im Betrieb des anderen gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine Entschädigung zum Marktpreis. Beides ist mit dem Ausgleichsunterhalt vereinbar.
  • Familienwohnung. Für Verkauf oder Belastung der Familienwohnung oder der gewöhnlich genutzten Möbel ist die Zustimmung des anderen Ehegatten oder eine gerichtliche Genehmigung erforderlich, auch wenn die Wohnung nur einem gehört. In der Urkunde ist zu erklären, ob es sich um die Familienwohnung handelt.
  • Rechte des überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte darf im Jahr nach dem Tod in der Familienwohnung wohnen bleiben und erhält den Hausrat (ajuar), ohne dass dieser auf das Erbe angerechnet wird.
  • Schenkungen zwischen Ehegatten. Sie können nur wegen Nichterfüllung von Auflagen, Undankbarkeit oder Nichtigkeit der Ehe widerrufen werden. Die Scheidung ist kein Widerrufsgrund.
  • Eheverträge und Vereinbarungen für den Fall des Scheiterns. Sie können in einem Ehevertrag oder einer notariellen Urkunde vereinbart werden. Werden sie vor der Hochzeit unterzeichnet, muss dies mindestens dreißig Tage zuvor geschehen, und die Verzichte müssen gegenseitig sein.
  • Ibiza und Formentera. Geregelt werden die espòlits und, erstmals systematisch, die Regelung des «acolliment en la quarta part dels milloraments».
  • Nicht eingetragene Paare. Das Gesetz über stabile Lebensgemeinschaften findet ergänzend auf Paare Anwendung, die mindestens zehn Jahre zusammenleben, gemeinsame Kinder haben und nachweisen können, dass sie weiter zusammen sind, auch wenn sie nicht eingetragen sind.
  • Bestehende Ehen. Das Gesetz gilt auch für Ehen, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen wurden. Bereits eingeleitete Scheidungen und Trennungen richten sich weiter nach der früheren Regelung.

Außerdem hat die Regierung der Balearen ein Jahr ab Inkrafttreten Zeit, die Kompilation, das Gesetz 8/2022, das Gesetz über stabile Lebensgemeinschaften und dieses Gesetz in einem einzigen «Llei de Dret Civil de les Illes Balears» zusammenzuführen.

Praxisbeispiele

Familie mit Kindern aus erster Ehe

Toni ist 63 Jahre alt und hat zwei Kinder aus erster Ehe. Vor zehn Jahren hat er Marga geheiratet. Stirbt Toni, hat Marga den Nießbrauch an der Hälfte des Nachlasses auf Lebenszeit, und die Kinder können über diese Güter nicht frei verfügen, ohne sie einzubeziehen.

Mit der Definició kann Toni Marga nun eine Wohnung übergeben, und sie verzichtet auf diesen Nießbrauch. Marga hat ihre Wohnung von Anfang an, und die Kinder erben den Rest ohne den Nießbrauch der Witwe.

Schenkung oder Definició: die Einkommensteuer

Toni hat die Wohnung 2005 für 150.000 Euro gekauft, und sie ist heute 600.000 Euro wert. Schenkt er sie Marga, muss Toni einen Zuwachs von 450.000 Euro erklären, was nach der geltenden Sparbasis-Skala rund 117.000 Euro Einkommensteuer bedeutet. Erfolgt die Übertragung über eine Definició, wird Toni auf diesen Zuwachs nicht besteuert.

Verkauft Marga die Wohnung nach drei Jahren, berechnet sie ihren Zuwachs so, als hätte sie sie 2005 für 150.000 Euro gekauft, und zahlt selbst, was Toni nicht gezahlt hat.

Scheidung nach der Definició

Zwei Jahre nach Unterzeichnung der Definició lassen sich Toni und Marga scheiden. Toni hat ab dem Urteil oder der Urkunde über die Scheidung ein Jahr Zeit, die Wohnung zurückzufordern. Hat Marga sie verkauft, kann er zurückfordern, was sie dafür erhalten hat. Wäre es statt einer Definició eine Schenkung gewesen, könnte er sie wegen der Scheidung nicht zurückerlangen.

Der Empfänger stirbt zuerst

Stirbt Marga vor Toni, verliert die Definició ebenfalls ihre Wirkung, und Toni kann die Wohnung innerhalb eines Jahres zurückfordern. So verhindert er, dass sie an Margas Erben fällt.

Häufige Fragen

Kann man bereits eine Definició zwischen Ehegatten vereinbaren?

Nein. Das Gesetz ist noch nicht im BOIB veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung und zum Inkrafttreten kann sie nicht unterzeichnet werden.

Gilt sie auf Ibiza und Formentera?

Nein. Dort ist der Ehegatte nicht pflichtteilsberechtigt.

Ist sie dasselbe wie eine Schenkung zwischen Ehegatten?

Nein. Bei der Schenkung behält der Empfänger seinen Pflichtteil, und der Schenker zahlt Einkommensteuer auf den Zuwachs. Bei der Definició verzichtet der Empfänger auf den Pflichtteil, und der Gebende wird auf den Zuwachs nicht besteuert. Zudem verliert die Definició mit der Scheidung ihre Wirkung, die Schenkung nicht.

Können auch Paare ohne Trauschein (parejas de hecho) sie vereinbaren?

Das Gesetz erlaubt sie stabilen Lebensgemeinschaften, die dem balearischen Zivilrecht unterliegen (Artikel 50 sexies). Nach der Begründung soll die Regelung auch nicht eingetragene Paare erfassen, die mindestens zehn Jahre zusammenleben und gemeinsame Kinder haben. Der endgültige Text bleibt zur Bestätigung abzuwarten. In der Erbschaftsteuer verlangt Artikel 60.1 des Gesetzesdekrets 1/2014 die Eintragung: Ein eingetragenes Paar erhält dieselbe Ermäßigung wie eine Ehe, ein nicht eingetragenes Paar würde dagegen als Fremde besteuert; deshalb muss es sich vor der Unterzeichnung eintragen lassen.

So arbeiten wir bei Vicens Advisors

Bevor eine Definició vorgeschlagen wird, werden die Alternativen verglichen: Schenkung, Definició oder Übergang im Erbfall. Die Analyse umfasst das anwendbare Zivilrecht, den Wert der Güter, die Einkommensteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die plusvalía municipal; mit dem Notar werden die Urkunde und die Testamente abgestimmt. Vicens Advisors, Steuerberater in Manacor und auf Mallorca, steht allen zur Verfügung, die ihren Fall im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gesetzes prüfen möchten.

Quellen

  • Im Parlament de les Illes Balears eingebrachter Gesetzesvorschlag (RGE Nr. 12161/2026) und Mitteilung des Parlaments zur Verabschiedung am 27. Oktober 2026.
  • Gesetz 8/2022 über die freiwillige vertragliche Erbfolge sowie Kompilation des Zivilrechts der Balearen.
  • Gesetz 18/2001 vom 19. Dezember über stabile Lebensgemeinschaften der Balearen.
  • Gesetzesdekret 1/2014, konsolidierter Text über übertragene Steuern, Artikel 36 und 60.
  • Einkommensteuergesetz 35/2006, Artikel 33.3.b und 36, sowie Gesetz 11/2021 vom 9. Juli.
  • Urteil des Tribunal Supremo vom 9. Februar 2016 (STS 407/2016, Rechtsmittel 325/2015); Entscheidung des TEAC vom 2. März 2016 (RG 2976/2015); DGT-Auskunft V0430/2017.

RECHTLICHER HINWEIS

Dieser Inhalt dient der Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er beruht auf dem Text des im Parlament de les Illes Balears eingebrachten Gesetzesvorschlags (RGE Nr. 12161/2026), der am 27. Oktober 2026 verabschiedet wurde, und auf den zum 4. November 2026, vor der Veröffentlichung im BOIB, verfügbaren Informationen. Der veröffentlichte Text kann Änderungen enthalten. Die Zahlen in den Beispielen sind Richtwerte. Jede familiäre Situation erfordert eine gesonderte Analyse. Die deutsche Fassung ist eine Übersetzung zu Informationszwecken; maßgeblich ist allein der spanische Wortlaut der zitierten Rechtsvorschriften und Entscheidungen.

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